Hinweise für Verteiler

Hinweise für Verteiler

 

Einige Grundsätze und Informationen für Bezieher von Verteilschriften

 

Unsere Literatur wird allen Bestellern auf Wunsch kostenlos und unverbindlich zur Verteilung und zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die Kostenfrage soll für die Verbreitung des Evangeliums kein Hindernis sein. Im Bestellprozess können Sie daher ungezwungen wählen, ob Sie eine Rechnung haben möchten oder die Literatur kostenlos zur Verbreitung beziehen möchten.

 

Jede Weitergabe von Literatur aus unsrem Verlag geschieht in persönlicher Verantwortung der verteilenden Personen. Bitte fragen Sie sich unter Gebet, welche Literatur an welchem Ort für welche Menschen passend ist. Vermeiden Sie dabei, dass durch unseriöse Schriftenverteilung und Schriftenauslage dem Evangelium geschadet wird. Das kann sehr leicht geschehen, wenn man Menschen verärgert, weil man sich nicht korrekt verhält. Sicherlich wird manches in bester Absicht getan, leider bekommen aber wir hin und wieder Beschwerden.

 

 

Folgende Grundsätze helfen bei einer korrekten und unanstößigen Verteilaktion:

 

  • Bitte werfen Sie keine Schriften in Briefkästen, die den Hinweis „Keine Werbung“ oder ähnlich tragen. Sie können in solchen Fällen gern klingeln und höflich fragen, ob Sie eine christliche Schrift überreichen dürfen. Leider werden die Hinweise auf den Briefkästen von manchen Verteilern ignoriert und die Folge ist, dass sich erboste Empfänger melden und nicht selten mit einer Strafanzeige drohen. Teilweise werden die Schriften dann mit entsprechenden Bemerkungen zu unseren Lasten (unfrei) zurückgesandt. Übrigens können auch Strafen bis zu 1.000 EUR auferlegt werden.
  • Bitte keine Flyer an Autotüren oder Scheibenwischer hängen.
  • In Krankenhäusern, Sanatorien, Kurhäusern, Kirchen usw. sollten Sie nicht einfach ungefragt christliches Lesematerial auslegen. Dazu ist die Genehmigung der Verwaltungsdirektion oder der Kur- und Krankenhausseelsorge notwendig. Ebenso ist eine Genehmigung der zuständigen Stellen für die Verteilung in Bahnhöfen, Flughäfen, Stadien, Parkhäusern, privaten Parkplätzen, auf Schulgelände usw. erforderlich.
  • Auch in Erstaufnahmeeinrichtungen von Asylbewerbern ist vorher die zuständige Behörde um Erlaubnis zu fragen.
  • Legen Sie bitte nichts unberechtigt aus, sonst ist in der Regel damit zu rechnen, dass die Schriften weggeworfen werden oder eine Beschwerde an uns ergeht. Im Einzelfall kann natürlich etwas in einem persönlichen Gespräch überreicht werden.

Herzlichen Dank für die Beachtung und Gottes Segen bei dem nächsten Verteileinsatz!